UNESCO-Welterbe Archäologisches Grenzkomplex Haithabu und Danewerk

Der Archäologische Grenzkomplex von Haithabu und Danewerk ist 2018 in die Welterbeliste des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt eingetragen worden.

„Welterbestätten sind Zeugnisse vergangener Kulturen, materielle Spuren von Begegnungen und Austausch, künstlerische Meisterwerke und einzigartige Naturlandschaften. Ihnen gemeinsam ist ihr außergewöhnlicher universeller Wert, ihre Bedeutung nicht nur für nationale oder lokale Gemeinschaften, sondern für die gesamte Menschheit. Der Schutz und nachhaltige Erhalt dieser Stätten liegt deshalb in der Verantwortung der gesamten Völkergemeinschaft. Er wird durch die Anwendung des für die Kulturpolitik und den Naturschutz zentralen Instruments – der Welterbekonvention aus dem Jahr 1972 – sichergestellt.“ (Deutsche UNESCO-Kommission)