Der Weg zum Welterbe

Den Welterbeantrag finden Sie unter folgendem Link: Hier klicken
  • 2004

    Beschloss der Landtag von Schleswig-Holstein, einen Welterbeantrag für Haithabu und Danewerk bei der UNESCO zu stellen. Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein koordinierte als zuständige Landesbehörde für den Schutz und Erhalt der archäologischen Denkmale unter seinem langjährigen Leiter Prof. Dr. Claus von Carnap-Bornheim den Antrag. Dabei wurde eng mit Gemeinden, Städten, Kreisen und verschiedenen Institutionen und Organisationen zusammengearbeitet.
  • 2015

    Zuerst wurde dafür eine sogenannte serielle transnationale Nominierung versucht, die mehrere Länder und Stätten umfasste. Darunter waren die bereits eingetragenen Welterbestätten der Wikingerzeit Thingvellir in Island, Jelling in Dänemark und Birka in Schweden. Ein internationaler Antrag wurde schließlich unter isländischer Federführung zusammen mit Dänemark, Lettland und Norwegen unter dem Namen „Wikingerzeitliche Stätten in Nordeuropa“ eingereicht. Schweden war anfangs mit dabei, stieg dann aber wieder aus. 2015 wurde die Nominierung vom Welterbekomitee zur weiteren Überarbeitung an die Antragsteller zurückverwiesen und daraufhin nicht mehr weiterverfolgt.
  • 2016

    Formulierte das Archäologische Landesamt kurzfristig einen neuen Antrag, der sich nur noch auf Haithabu und das Danewerk als einzigartigen wikingerzeitlichen Handelsknotenpunkt und Grenzbauwerk fokussierte.
  • 2017

    Der Antrag wurde im Januar 2017 bei dem UNESCO Welterbezentrum eingereicht und im Herbst 2017 und Frühjahr 2018 von ICOMOS geprüft und zur Eintragung empfohlen.
  • 2018

    2018 wurden Haithabu und Danewerk auf der Sitzung des Welterbekomitees in Bahrain als “The Archaeological Border complex of Hedeby and the Danevirke” in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen.