Die UNESCO-Welterbekonvention

Die UNESCO beschloss 1972 mit der Welterbekonvention, dass »Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Welterbe der ganzen Menschheit erhalten werden müssen.« Der Archäologische Grenzkomplex von Haithabu und Danewerk ist 2018 in die Welterbeliste des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt eingetragen worden. Um als Welterbe zu gelten, muss mindestens eines von zehn Kriterien erfüllt sein.

Haithabu und Danewerk erfüllen zwei davon, weil sie:

  • ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis einer kulturellen Tradition
  • ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Geschichte der Menschheit versinnbildlichen.

Weiterführende Informationen (in Englisch) erhalten Sie bei der UNESCO (auf Deutsch).


Weitere Links

UNESCO Welterbezentrum
Deutsche UNESCO-Kommission e. V.
Welterbestätten Deutschland e. V.